KONTAKT
NICHTS IST SO BESTÄNDIG WIE DER WANDEL.
Alfred H. Fritz ist seit 1994 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in zahlreichen Fachgebieten der Fachgruppe Immobilien. Er verfügt durch seine bereits 30 Jahre währende Tätigkeit in der Immobilienbranche über eine weitreichende Erfahrung und außerordentliche Marktkenntnis auf dem Immobiliensektor. Alfred H. Fritz ist Mitglied im Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs – Fachgruppe Immobilien.
Sowohl der regelmäßige Besuch von Fortbildungen als auch der beständige Informationsaustausch im Rahmen von Fachveranstaltungen und im Kollegenkreis garantieren darüber hinaus die hohe und vor allem konstante Qualität aller ausgefertigten Gutachten.
Ein ständig wachsender Kundenkreis, der auf die Expertise durch den Sachverständigen baut, ist die beste Referenz für die Tätigkeit von Alfred H. Fritz. Sämtliche Tätigkeiten unterliegen selbstverständlich den Standesregeln des Hauptverbandes, die die Grundlage für jeden einzelnen Bewertungsauftrag darstellen.
GERICHTS-EDIKTDATEI SV
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bezeichnet man jene Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Gerichtshofspräsidenten geführte Gerichtssachverständigenliste www.sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden. Dabei handelt es sich um eine Personenzertifizierung nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG), die eine Qualitätsprüfung beinhaltet und sicherstellt, dass nur höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige verwendet werden.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind unter anderem Fachkunde, einschlägige Berufserfahrung, Kenntnisse des Rechtswesens und der Gutachtensmethodik, die zur Gutachtertätigkeit erforderliche Ausstattung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
STANDESREGELN
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Persönliche Aufgabenerfüllung
Gutachten werden immer höchstpersönlich und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung der eingesetzten Hilfskräfte erstattet. Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, z.B. in Zusammenarbeit mit einem zweiten Sachverständigen, so wird dies im Gutachten entsprechend kenntlich gemacht.
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Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über die angeforderten Leistungen werden entsprechende Aufzeichnungen geführt und pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre samt den bezughabenden Unterlagen und Gutachten aufbewahrt.
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Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Alfred H. Fritz verfügt über eine in angemessener Höhe abgeschlossene Haftpflichtversicherung die neben Sach- und Personenschäden auch Vermögens- und Vertrauensschäden absichert.
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Schweigepflicht
Kenntnisse, die der Sachverständige während seiner Tätigkeit erlangt, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung eigener Interessen oder Interessen Dritter. Alle Mitarbeiter sind arbeitsvertraglich ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet.
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Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das gilt auch im Sachverständigenwesen. Regelmäßige Besuche von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen sind dabei selbstverständlich.
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